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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Printmedien-Logistik“ B2B

1. Geltung

1.1. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der connect724 GmbH (nachfolgend: c724) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB). Mit der Erteilung des Auftrags erklärt der Vertragspartner von c724 (nachfolgend: Auftraggeber), diese AGB zu kennen und damit einverstanden zu sein.

1.2. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten diese AGB auch für Folgeaufträge des Auftraggebers an c724 sowie für über Einzelaufträge hinausgehende Geschäftsverhältnisse (z.B. monatlich wiederkehrende Zustellung) zwischen Auftraggeber und c724, selbst wenn darin nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird. Allfällige Zusatzvereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch c724 wirksam.

1.3. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers verpflichten c724 nicht, selbst wenn c724 diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Angebote und Auftragserteilung

2.1. Angebote von c724 sind hinsichtlich ihres gesamten Inhalts freibleibend und unverbindlich, außer c724 erklärt ausdrücklich und schriftlich, für einen bestimmten Zeitraum an ein Angebot gebunden zu sein. Das Zustandekommen eines Auftrags setzt die vorherige schriftliche Annahmebestätigung durch c724 voraus (Auftragsbestätigung). c724 behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen. Geringfügige Abweichungen der Auftragsbestätigung vom Angebot sind möglich und zulässig.

2.2. Es gelten stets die Bedingungen laut Auftragsbestätigung samt allfälligen Begleitdokumenten dazu (insbes. Aufstellung über das Zustellgebiet, Informationsblatt adressierte Medienzustellung, Auslieferungspläne/Zeitpläne für Auslieferung etc.).

2.3. Von c724 veröffentlichte allgemeine Aktionen und Sonderangebote, insbesondere in Form von Rabatten auf Listenpreise oder auf Preise dritter Anbieter von Zustelldiensten, gelten für den Einzelfall erst nach schriftlicher Bestätigung durch c724. c724 behält sich vor, die Bestätigung solcher Sonderangebote von einem entsprechenden Nachweis des Auftraggebers über die aktuellen Verrechnungspreise abhängig zu machen und/oder auf bestimmte Zustellprodukte und/oder auf die erstmalige Beauftragung und/oder auf einen begrenzten Zeitraum einzuschränken.

2.4. Ein allfälliges Angebot samt Begleitdokumenten wird von c724 nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Angebote können – sofern nicht anders vereinbart – verrechnet werden. Ein für das Angebot bezahltes Entgelt wird nach allfälliger Auftragserteilung gutgeschrieben.

2.5. Sofern nicht anders vereinbart, können über Einzelaufträge hinausgehende Geschäftsverhältnisse auf unbestimmte Zeit von c724 oder dem Auftraggeber unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum jeweils Monatsletzten aufgekündigt werden, wobei die Kündigung der Schriftform bedarf.

3. Leistung, Pflichten des Auftraggebers

3.1. c724 führt unter anderem unadressierte Zustellungen (insbes. Werbemittel, Gratiszeitungen) sowie adressierte Zustellungen (insbes. adressierte Medienzustellung), das Handling (z.B. die Aufstellung und die Befüllung) von Schütten (= Boxen für die Entnahme von Printmedien), sowie den so genannten „Stummen Verkauf“ (= z.B. Befüllung, Anbringung und Entfernung von Zeitungsentnahmetaschen/SB-Geräten an öffentlichen Orten) durch. Im Einzelnen richtet sich die Auftragsausführung nach dem in der Auftragsbestätigung und allfälligen Begleitdokumenten dazu angegebenen Leistungsumfang.

3.2. Für die unadressierte Zustellung gilt: Die Zustellung erfolgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ausschließlich an Privathaushalte im geschlossenen Ortsgebiet. Von der Zustellung ausgenommen sind Einzelhäuser und Gehöfte, die außerhalb des geschlossenen Ortsgebiets liegen. Gleiches gilt für Haushalte, welche den Erhalt unadressierter Sendungen ablehnen. Ferner behält sich c724 vor, Wohnhausanlagen oder Gebäude von der Zustellung auszuschließen, die für c724 aus welchen Gründen auch immer nicht zugänglich sind.

3.3. Für die adressierte Zustellung gilt: Die Zustellung erfolgt ausschließlich an die von c724 als zustellbar ermittelten Adressen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass keine von ihm an c724 bekannt gegebenen Empfänger bzw. Adressen in der sogenannten
„Robinsonliste“ (§ 151 Abs 9 GewO) eingetragen sind. c724 überprüft nicht, ob ein Eintrag in der Robinsonliste vorliegt.

3.4. Für unadressierte wie adressierte Zustellung gilt: Die Zustellung an der einzelnen Abgabestelle (Haushalt bzw. Adresse) erfolgt wahlweise an dem für c724 zugänglichen und geeigneten Ablageort, wie insbesondere Hausbrieffach, Briefkasten, Wohnungstür, Zeitungsrolle, Briefschlitz, oder Ähnliches. Unadressierte Sendungen können in besonderen Fällen auch im Außenbereich der Abgabestelle zugestellt werden, beispielsweise im Wege von im Eingangsbereich von Wohnhausanlagen montierten Sammelvorrichtungen für die Abgabe von Werbesendungen (z.B. Schuppenfächer, Werbekörbe etc.).

3.5. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, c724 spätestens mit der Auftragserteilung eindeutige und zutreffende Informationen über den genauen Standort (Adresse und genau bezeichneter Platz/Örtlichkeit an der Adresse z.B. konkreter Ort der Aufhängung/Befüllung) von Schütten und Montagestellen für Zeitungsentnahmetaschen in schriftlicher Form zu übermitteln.

3.6. Für das Handling von Schütten und den Stummen Verkauf gilt: Die Verantwortung der Erwirkung allfälliger notwendiger Genehmigungen für die jeweiligen Standorte trifft den Auftraggeber. Soweit c724 keine anders lautende schriftliche Information des Auftraggebers vorliegt, darf sie davon ausgehen, dass sämtliche ihr bei Auftragserteilung sowie künftig bekannt gegebene Standorte von aufrechten und aufrecht bleibenden Genehmigungen gedeckt sind.

3.7. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die für die Auftragsausführung bestimmten Produkte, Entnahmeboxen und Zeitungsentnahmetaschen gegen Risiken wie Beschädigung (z.B. Vandalismus), Diebstahl oder zufälligen Untergang sowie Folgeschäden daraus, etwa auch am Eigentum Dritter, zu versichern. c724 übernimmt dafür keine Haftung.

4. Leistungszeitraum, Kosten durch nicht ordnungsgemäße Anlieferung

4.1. c724 erbringt die beauftragte Leistung innerhalb des Ausführungszeitraums laut Auftragsbestätigung. Dies gilt unter der Bedingung, dass der Auftraggeber die für die Auftragsausführung bestimmten Produkte (nachfolgend: Zustellprodukte) laut Auftragsbestätigung ordnungsgemäß (rechtzeitig, in der angegebenen Form und Anzahl sowie frei Haus an die angegebene Lieferadresse) anliefert. Im Falle der aus welchen Gründen auch immer nicht ordnungsgemäß erfolgten Anlieferung behält sich c724 vor, die angelieferten Zustellprodukte nicht zu übernehmen und vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Auftraggeber keine Ersatzansprüche gegen c724 geltend machen und ist seinerseits zum Ersatz der Kosten für die Rücksendung der Zustellprodukte verpflichtet.

4.2. Übernimmt c724 die Zustellprodukte, obwohl sie vom Auftraggeber nicht ordnungsgemäß angeliefert werden, so leistet c724 keine Gewähr und haftet nicht für die Einhaltung des bestätigten Ausführungszeitraums. Ferner hat der Auftraggeber c724 sämtliche durch die nicht ordnungsgemäße oder auch gänzlich unterbliebene Anlieferung verursachten Kosten (wie z.B. Stehzeiten) zu ersetzen und ist c724 berechtigt, dem Auftraggeber diese Kosten pauschal in Rechnung zu stellen.

4.3. c724 ist nicht verpflichtet, die angelieferten Zustellprodukte genau zu überprüfen. Bei augenscheinlicher Beschädigung der Ware verständigt c724 den Auftraggeber hiervon.

4.4. Ist c724 vorübergehend – wie etwa bei außergewöhnlichen Straßen- oder Witterungsverhältnissen – an der Auftragsausführung gehindert, so verlängert sich der Ausführungszeitraum bis zum Wegfall des Hinderungsgrundes. c724 setzt in diesem Fall den Auftraggeber von der Verlängerung des Ausführungszeitraums in Kenntnis.

5. Zusatzleistungen, Entpflichtungserklärung

5.1. Auf Basis gesonderter schriftlicher Vereinbarung und Entlohnung übernimmt c724 unter anderem folgende Zusatzleistungen: Versandvorbereitung der Zustellprodukte (Konfektionierung); Bereitstellung von Zustellhilfen (z.B. Zustellsäckchen); Versicherung der Zustellprodukte, Entnahmeboxen und Zeitungsentnahmetaschen gegen die vom Auftraggeber zu bestimmenden Risiken für den Zeitraum von der Übernahme durch c724 bis zur Abgabe an der jeweiligen Abgabestelle bzw. Standorte; Aufgabe von Zustellprodukten zur Zustellung durch die Österreichische Post AG; Montage der Haltevorrichtungen im Rahmen des Stummen Verkaufs, Erfassung und Wartung von Stammdaten (Standortverzeichnis), Unterstützung bei der Auswahl der Standplätze und Standplatzzuordnung, Tourenplanung in Abstimmung mit dem Auftraggeber, fachgerechte Entsorgung des Verpackungsmaterials, Statistische Auswertungen und Reporting. c724 übernimmt – soweit vom Auftrag umfasst – auch die Lagerung von Zustellprodukten, Schütten, Zeitungsentnahmetaschen/SB-Geräten samt Kassen sowie anderen für die Auftragsausführung erforderlichen Produkten. In diesem Fall ist c724 berechtigt, ein angemessenes Entgelt für die Lagerleistung an den Auftraggeber weiterzuverrechnen.

5.2. Im Falle der Aufgabe von Zustellprodukten zur Zustellung durch die Österreichische Post AG (Post) haftet c724 dem Auftraggeber gegenüber für die termingerechte und mängelfreie Zustellung durch die Post nur nach Maßgabe und im Ausmaß der Haftung der Post. Der Auftraggeber alleine ist für die Einhaltung der Einlieferbedingungen (z.B. Anbringen von Freimachungsvermerken) oder sonstigen gegenüber der Post bestehenden Pflichten verantwortlich. c724 treffen hieraus gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Pflichten, weder hinsichtlich eines Hinweises des Auftraggebers auf das Bestehen von Einlieferbedingungen oder sonstigen Pflichten gegenüber der Post noch im Sinne einer Übernahme dieser Verpflichtungen.

5.3. Sofern sich der Auftraggeber an einem flächendeckenden System der Verpackungsentsorgung in Österreich (wie z.B. der ARA = Altstoff Recycling Austria AG) beteiligt, ist schon im Auftrag folgende rechtsverbindliche Erklärung aufzunehmen: „Die Verpackung aller angeführten Waren ist über die Lizenznummer … entpflichtet“ Zusätzliche Entgelte oder Kosten, wie etwa Pfandgelder oder Entsorgungskosten werden von c724 nicht anerkannt. Unterlässt der Auftraggeber eine solche Entpflichtungserklärung, ist c724 – so erforderlich – berechtigt, die Entsorgung durch Dritte auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers durchzuführen und die ARA-Gebühr in Rechnung zu stellen.

6. Beauftragung Dritter

c724 behält sich vor, die beauftragten Leistungen ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber in Teilen oder zur Gänze durch Beauftragung Dritter, insbesondere dritten Zustellpartnern oder der Post, zu erbringen. Im Falle der Beauftragung der Post haftet c724 dem Auftraggeber gegenüber für die termingerechte und mängelfreie Zustellung durch die Post nur nach Maßgabe und im Ausmaß der Haftung der Post.

7. Preis

7.1. Alle Preisangaben in Preislisten, Angeboten und Auftragsbestätigungen verstehen sich in EURO, zuzüglich der Umsatzsteuer sowie allfälliger sonstiger von c724 abzuführender Steuern, Abgaben (insbesondere Werbeabgabe nach dem Werbeabgabegesetz) und/oder Gebühren (insbesondere allfällige ARA-Gebühr). Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise nur für den jeweils vorliegenden Einzelauftrag.

7.2. c724 steht es im Rahmen der gesetzlichen Grenzen frei, die Preise für von ihr angebotene Leistungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Preisänderungen werden in geeigneter Form (z.B. mittels auf der Webseite von c724 abrufbarer Preisliste od. mittels Schreiben an den Auftraggeber) kundgemacht. Sofern nicht anders vereinbart gelten Preisänderungen für alle nach Kundmachung abgeschlossenen Aufträge. Bei laufenden, über Einzelaufträge hinausgehenden Geschäftsverhältnissen zwischen c724 und dem Auftraggeber gelten Preisänderungen nach Ablauf einer angemessenen Frist ab Kundmachung.

7.3. Ungeachtet des vorstehenden Punktes 7.2. gilt für Preisänderungen bei über Einzelaufträgen hinausgehenden Geschäftsverhältnissen Folgendes: Führt eine Veränderung der rechtlichen oder faktischen Umstände im Zeitungsvertrieb – insbesondere in Bezug auf die Durchführung der von c724 übernommenen Dienstleistungen durch Subunternehmer auf Basis selbständiger Beschäftigungsverhältnisse – nachweislich zu nicht bloß geringfügigen Steigerungen der Kosten von c724, können die Preise durch c724 einseitig angepasst werden. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber das Recht das Geschäftsverhältnis durch einseitige Erklärung mit sofortiger Wirkung vorzeitig zu beenden.

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Die von c724 gelegten Rechnungen sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unmittelbar nach Rechnungserhalt spesenfrei, bar und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

8.2. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen sowie Verzugszinsen gemäß § 456 UGB verrechnet, wobei der Auftraggeber auch für einen Fehler seiner Erfüllungsgehilfen (z.B. Bankinstitut) einzustehen hat. Allfällige Inkassospesen und Betreibungskosten gehen zulasten des Auftraggebers, § 458 UGB kommt zur Anwendung.

8.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. auch mehrere Zustelldurchgänge) umfassen, ist c724 berechtigt, nach Erbringung jeder einzelnen Leistung Rechnung zu legen. Bei Nichteinhaltung eines Zahlungstermins ist c724 nach fruchtlosem Verstreichen einer siebentägigen Nachfrist berechtigt, die weitere Auftragsausführung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen oder schuldbefreiend vom Auftrag zurückzutreten. Der damit verbundene Gewinnentgang (Differenz zwischen entgangenem Erlös und eingesparten Kosten) und allfällige Aufwendungen (z.B. Kosten für bezogene Leistungen) sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

8.4. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.

8.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen unter Berufung auf eine nicht vollständige Vertragserfüllung und/oder Gewährleistungsansprüche und/oder sonstige Bemängelung zu verweigern. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von c724 mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

9. Gewährleistung und Schadenersatz

9.1. c724 haftet dem Auftraggeber gegenüber für den gänzlichen Verlust der Zustellprodukte (=Nichterfüllung) sowie die verspätete und/oder stark beschädigte Zustellung von Zustellprodukten und/oder für einen Mangel anlässlich des Handlings von Schütten und/oder des Stummen Verkaufs (Schlechterfüllung) nur insofern bzw. in dem Ausmaß, in dem der Auftraggeber die Nicht- bzw. Schlechterfüllung nachweist. Dieser Nachweis setzt eine überprüfbare Mängelrüge im Sinne des § 377 UGB voraus. Dazu hat der Auftraggeber c724 unmittelbar nach Kenntnis des Mangels schriftlich folgende Informationen mitzuteilen:

Für die adressierte/unadressierte Zustellung:

Für das Handling von Schütten und den Stummen Verkauf:

Nur hinsichtlich derart gerügter Mängel ist c724 zur Erbringung eines positiven Leistungsnachweises verpflichtet. § 924 (Vermutung der Mangelhaftigkeit) und § 933b (besonderer Rückgriff) ABGB finden keine Anwendung.

9.2. Sofern der Auftraggeber seiner Verpflichtung gemäß Punkt 3.5. (Übermittlung von Standortinformationen) nicht oder nur unzureichend nachkommt, stehen dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche aus dem Umstand zu, dass ein Aufstellen/eine Montage und/oder Befüllung an einem nicht von einer Genehmigung gedeckten Ort erfolgt.

9.3. Mängel, die nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Ablauf des Ausführungszeitraums laut Auftragsbestätigung geltend gemacht werden, gelten mangels Überprüfbarkeit generell als unbeachtlich. Eine Überschreitung des Ausführungszeitraums aus einem der in Punkt 4. dieser AGB genannten Gründe berechtigen den Auftraggeber nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Dasselbe gilt, wenn c724 aus einem der in diesen AGB genannten Gründe berechtigt vom Vertrag zurücktritt.

9.4. Aus dem Titel der Gewährleistung hat der Auftraggeber primär Anspruch auf Verbesserung des nicht bzw. schlecht erfüllten Auftragsteils in Form der Ersatzzustellung/Ersatzlieferung. Ist eine Ersatzzustellung/Ersatzlieferung nicht möglich oder für den Auftraggeber nachgewiesenermaßen wertlos, hat dieser Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts für jenen Teil der Sendungen, für welche die Leistung nachweislich nicht bzw. mangelhaft erbracht wurde.

9.5. Der Auftraggeber alleine haftet Dritten gegenüber für den gesamten Inhalt (Text, Anzeigen, Abbildungen, Marken, Unternehmenskennzeichen etc.) der Zustellprodukte und deren Beilagen. Weiters haftet der Auftraggeber alleine für allenfalls im Zusammenhang mit den beauftragten Leistungen vom Auftraggeber zu erbringende Abgaben (z.B. Werbeabgabe). Festgehalten wird, dass c724 gegenüber dem Auftraggeber hieraus keinerlei Pflichten treffen, weder hinsichtlich eines Hinweises des Auftraggebers auf das Bestehen von allfälligen Melde- bzw. Informationspflichten aus Abgaben noch im Sinne einer Übernahme dieser Verpflichtungen.

9.6. Der Auftraggeber hat c724 für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte aus dem Inhalt der Zustellprodukte bzw. aus nach Gesetz oder diesem Vertrag den Auftraggeber treffenden Verpflichtungen bzw. sonst im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erbringung von Leistungen laut diesem Vertrag vollinhaltlich schad- und klaglos zu halten. Dies gilt insbesondere auch für die Offenlegungs- und Kennzeichnungspflichten nach dem Mediengesetz und dem Postmarktgesetz sowie die Pflicht des Auftraggebers zur Einholung von Standortberechtigungen für die Standorte von Zeitungsentnahmetaschen bzw. Schütten.

9.7. Zum Schadenersatz ist c724 in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet c724 ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung von c724 aus dem Grunde des Schadenersatzes verjährt – wenn nicht anders vereinbart – spätestens in 6 Monaten ab Kenntnis des Auftraggebers von Schaden und Schädiger. In allen Fällen – ausgenommen Personenschäden – ist die Haftung von c724 aus dem Titel des Schadenersatzes der Höhe nach mit dem Fakturenbetrag begrenzt, der auf das zugrunde liegende Auftragsverhältnis entfällt. Dieser Betrag bildet auch dann die Obergrenze der Haftung, wenn ein Anspruch parallel auf Gewährleistung gestützt wird, sodass nicht etwa der auf die mangelhafte Leistung entfallende Geldbetrag aus dem Titel der Gewährleistung und der gleiche Betrag darüber hinaus als Schadenersatz geltend gemacht werden kann. Die Beweislastumkehr nach § 1298 Satz 2 ABGB wird abbedungen.

9.8. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von c724 für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögenschäden – etwa auch aus mangelhafter Leistungserbringung und aufgrund von Ersatzbeschaffungen –, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung ausgeschlossen.

9.9. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Beschädigung von Zustellprodukten sowie des Untergangs oder der Beschädigung der Zustellprodukte durch Elementarereignisse und/oder höhere Gewalt trägt der Auftraggeber selbst. Ferner ist die Haftung von c724 für die Nichtauslieferung der Zustellprodukte oder von Teilen davon infolge von Arbeitskonflikten, Beschlagnahme, Transportunfall, Maschinenschaden und in Fällen von höherer Gewalt ausgeschlossen. Insbesondere entfällt eine Haftung von c724 für den Ersatz der Kosten des Auftraggebers für Konzeption, Herstellung, Druck, Transport und/oder Zustellung von Zustellprodukten.

9.10. Sofern, in welchem Fall auch immer, eine Pönale zulasten von c724 vereinbart wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mäßigungsrecht und die Geltendmachung von über die Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.

9.11. Für die adressierte Zustellung gilt: Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Adressdaten der Empfänger zulässigerweise verwendet werden und hält c724 diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos. Darüber hinausgehende Regelungen über den Datenschutz bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen Auftraggeber und c724 (Datenschutzvereinbarung).

10. Rücktritt vom Vertrag

10.1. Bei einer von c724 verschuldeten Überschreitung des vereinbarten Ausführungszeitraums kann der Auftraggeber mit eingeschriebenem Brief vom Auftrag zurücktreten, wenn c724 die vereinbarte Leistung auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht erbringt. Ansonsten sind Stornierungen durch den Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch c724 zulässig und berechtigen c724, dem Auftraggeber den bisher ausgeführten Auftrag sowie eine angemessene Stornogebühr in Rechnung zu stellen. Die Stornogebühr orientiert sich an den entgangenen Geschäftschancen und frustrierten Aufwendungen, die c724 durch die Stornierung des Auftrags erleidet, und beträgt vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens 50% des zum Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht abgerechneten Auftragswerts.

10.2. Werden mehrere Zustelldurchgänge und/oder Teilaufträge in Auftrag gegeben und wird nur einer von ihnen storniert, so ist die Stornogebühr nur dann fällig, wenn die schriftliche Stornierung des jeweiligen Zustelldurchgangs und/oder Teilauftrages nicht spätestens sieben Werktage vor Zustellbeginn bzw. Auftragsausführungsbeginn erfolgt ist.

10.3. Ist die Auftragsausführung aufgrund von Fällen höherer Gewalt oder von c724 nicht zu vertretenden Umständen oder Ereignissen gänzlich unmöglich oder zu den angebotenen Konditionen untunlich geworden, so ist c724 berechtigt, schuldbefreiend vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktrittsrecht steht c724 ferner bei nicht ordnungsgemäßer Anlieferung gemäß Punkt 4. sowie bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gemäß Punkt 8. dieser AGB zu.

11. Geheimhaltung

11.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, über sämtliche ihm von c724 zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder aufgrund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu c724 bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (z.B. die in einen Angebot von c724 übermittelten Preise und Konditionen) Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von c724 Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen.

11.2. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber, sämtliche Informationen von c724 nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des Auftragsverhältnisses zu verwenden. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung einer allfälligen Geschäftsbeziehung oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung zeitlich unbeschränkt aufrecht.

12. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

12.1. Das Auftragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht, selbst wenn der Auftraggeber Sitz oder Vermögen im Ausland hat oder ein Teil der vertraglichen Leistung im Ausland erbracht wird. Die Geltung von Verweisungsnormen auf andere Rechtsordnungen ist genauso ausgeschlossen wie die Geltung des UN-Kaufrechts.

12.2. Erfüllungsort für sämtliche wechselseitigen Leistungen ist der Sitz von c724. Für alle Streitigkeiten, die das Auftragsverhältnis betreffen, gilt als Gerichtsstand das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart.

12.3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Geschäftsbedingungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

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